„Wir sollten sicherstellen, dass die Weisheit gewinnt“ – Einige Überlegungen zur Notwendigkeit,
die Vorschrift des § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB „europischer“ zu lesen
Von Staatsanwältin Esther Roffael, Hamburg/Karlsruhe und Rechtsanwalt Rochus Wallau, Ingolstadt
 

Hier zu lesen: „Wir sollten sicherstellen, dass die Weisheit gewinnt“